Info
Motorrad- (und Auto!) Fahrer bleibt immer auf Eurer Spur! Denn sonst kostet es (zu Recht!) was.
Quelle : Zeitschrift Motorrad
Mautsache
Die Gebührenerhebung wird vom österreichischen Staat gesetzlich geregelt. Sie sieht für jede Autobahnbenutzung eine bestimmte Gebühr vor und enthält keine Ausnahmeregelung für Fälle in denen die Autobahn lediglich als Umleitung benutzt wird. In Österreich gibt es grundsätzlich kein Recht auf zur Verfügungstellung eines bestimmten Strassennetzes. Daher kann kein Verkehrsteilnehmer darauf bestehen, dass er eine nicht mautpflichtige Strasse benutzen darf. Für eine nachträgliche Befreiung von der Autobahnmaut ist somit keine rechtliche Grundlage vorhanden.
Quelle : Alpenstrassen AG, Innsbruck
Kinder auf dem Motorrad
In Österreich dürfen Kinder unter 12 Jahren ab 1. Juli 2002 nicht mehr auf dem Motorrad, im Gespann oder auf einem Trike mitgenommen werden.
Quelle : Zeitschrift Motorrad
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